Hydranten

Hydranten

 

Wasserbezug ab Hydrant nur mit Bewilligung

Ein Wasserbezug ab Hydrant erfolgt nur mit Bewilligung der Wasserkorporation Kaltbrunn. Die Hydranten gehören nicht zum öffentlichen Wassernetz, sondern dienen dem Feuerschutz und daher gelten für sie besondere Bestimmungen.

Unerlaubter Wasserbezug ab Hydrant
Wer unerlaubterweise Wasser ab Hydrant bezieht, wird wegen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, zur Anzeige gebracht.
Die Behebung von Schäden bei unerlaubtem Wasserbezug ab Hydrant oder bei unsachgemässer Bedienung eines Hydranten gehen zu Lasten des Verursachers.

Was tun, wenn ich Wasser ab Hydrant beziehen möchte?
Ganz einfach: Rufen Sie uns an! Wenn immer möglich erteilen wir Ihnen eine Bewilligung zum Wasserbezug. Nach telefonischer Absprache erhalten Sie bei uns einen Wasserzähler mit Rückschlagventil und eine Anleitung, wie der betreffende Hydrant bedient wird. Gültig sind die aktuellen Wasserpreise. Beim Füllen von Schwimmbädern werden die Abwassergebühren zuhanden der Politische Gemeinde Kaltbrunn erhoben

Weitere Informationen

Bitte wenden Sie sich an unseren Anlagebetreuer Konrad Jud: koni.jud@bluewin.ch.