Wasseranschluss

Wasseranschluss

Neubauten
Bei Neubauten ist frühzeitig vor Baubeginn ein Anschlussgesuch an die Wasserkorporation Kaltbrunn zu stellen, damit die geplante Zuleitung im Voraus geprüft werden kann. Ebenso muss die Leitung vor dem Eindecken durch ein Ingenieurbüro ausgemessen und zur Erfassung in den Plänen der Wasserkorporation gemeldet werden.
Die Bauherrschaft ist verpflichtet, nach Erstellung des Rohbaus durch einen örtlichen Sanitär einen Wassermesser auf Kosten der Wasserkorporation einzubauen.
Die Bauherrschaft sendet das ausgefüllte Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen nach der Erteilung der Baubewilligung umgehend an den Präsidenten der Wasserkorporation.

Ohne Bewilligung ist es nicht erlaubt, Gebäude oder andere Verbraucher an das Verteilnetz der Wasserkorporation Kaltbrunn anzuschliessen.

Rückspeisung
Um ein Rückfliessen von Fremdwasser in das Trinkwassernetz zu verhindern, werden Wasseruhren mit Rückschlagventil verwendet.
Bei Entnahme von Bauwasser ab einem Gartenhahn muss ebenfalls ein Rückflussverhinderer montiert werden.

Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich an unseren Bauchef Viktor Rupf: viktor.rupf@wasserversorgung-kaltbrunn.ch.